Übernahme der Kinderbetreuungskosten

Übernahme der Kinderbetreuungskosten

Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Coburg berät

Wir stellen hier eine Information des Amts für Jugend und Familie der Stadt Coburg zur Verfügung:

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus können insb. auch in Familien, z.B. durch Kurzarbeit, zu finanziellen Belastungen führen. Die Stadt Coburg möchte hier unterstützen. Wenn sich durch Verdienstausfälle das Familieneinkommen reduziert, ist ggf. einen Übernahme der Kinderbetreuungskosten möglich. Unser Amt für Jugend und Familie berät sie hier gerne (09561/89-2518, 09561/89-1514).

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld o.ä. werden nur die Einkommensverhältnisse des Monats berücksichtigt, ab dem die Übernahme erfolgen soll und nicht wie üblich der letzten 12 Monate. Eine Übernahme kommt generell in Frage bei Bezug von ALG2-Leistungen (Hartz IV), Wohngeld oder Kinderzuschlag (KIZ) . Darüber hinaus ist eine individuelle Berechnung maßgeblich. Wenden Sie sich hierfür gerne an die Kolleginnen und Kollegen.

Weitere Informationen unter:
www.coburg.de/kinderbetreuungskosten

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