Eingeschränkter Regelbetrieb ab 01.07.2020
Hurra! Seit Mittwoch steht fest: Ab 1. Juli beginnt in allen bayerischen Kindertagesstätten wieder ein „eingeschränkter Regelbetrieb“.
Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Weiterhin gelten die Bedingungen des Infektionsschutzes und des bayerischen Rahmen-Hygieneplans. Das bedeutet, dass alle Kontakte zwischen Eltern untereinander und zwischen Eltern/Personal soweit wie möglich eingeschränkt bleiben sollen. Konkret heißt dies, dass Sie weiterhin Ihre Kinder an der Tür abgeben müssen und den Kindergarten selbst nur in Ausnahmefällen betreten dürfen.
Mittlerweile besteht (ebenfalls seit Mittwoch) endlich auch Klarheit darüber, wie die Erstattung der Gebühren gehandhabt wird. Wie angekündigt, werden wir für unsere Einrichtung die April-Beiträge, die wir noch eingezogen hatten, mit dem Juli-Beitrag verrechnen. Kinder, die in der Notbetreuung sind, haben auf eine Gebührenerstattung durch den Freistaat leider keinen Anspruch.
Wir freuen uns sehr, dass unsere ASCOLINO-Kids dann nach 15 Wochen Betretungs- und Betreuungsverbot endlich wieder alle zu uns kommen dürfen!